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Behandlungsspektrum

Non-Compliance-Geräte

Non-Compliance-Geräte sind festsitzende Apparaturen, die oft ergänzend zu anderen Zahnspangen eingesetzt werden. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie fest im Mund verbleiben und keine Mitarbeit (Compliance) der Patienten nötig ist.

Non-Compliance-Geräte werden bei bestimmten Fehlstellungen dazu verwendet, Platz im Kiefer zu schaffen, wenn dies nicht durch eine Spange allein erreicht werden kann. Durch sie werden entweder der Kiefer verbreitert oder z. B. Backenzähne nach hinten bewegt. Non-Compliance-Geräte sind zudem eine Alternative zu der unbeliebten Außenzahnspange (Headgear).

Ein Vorteil: In manchen Fällen können wir eine Zahnentfernung vermeiden.

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Non-Compliance-Geräte unserer Praxis:

  • Minischrauben: Diese werden in den Kiefer eingesetzt, um eine feste Zahnspange zu verankern. So lassen sich einzelne Zähne unabhängig von den anderen bewegen.
  • Pendulum: Bei Platzmangel dient das Pendulum dazu, die hinteren Seitenzähne zu verschieben.
  • Lingualbogen und Palatinalbogen:en Seitenzähne, z. B. bei frühem Milchzahnverlust, stabilisiert werden.
  • Nance-Apparatur: Diese wird eingesetzt, um zu verhindern, dass die ersten großen Backenzähne nach vorne wandern.
  • Quadhelix und Gaumennahterweiterungsapparatur: Hiermit wird ein schmaler Oberkiefer verbreitert.
  • Herbstscharnier / Forsus-Apparatur: Bei älteren Jugendlichen werden mit diesen Apparaturen Fehlstellungen des Kiefers (wie ein Überbiss) behandelt. So lässt sich ggf. ein kieferchirurgischer Eingriff vermeiden.

Mehr Informationen über Non-Compliance-Geräte erhalten Sie in der Informationswelt.